Für Patienten/Patientinnen und Betreuungspersonen: Wenn Sie eine unerwünschte Arzneimittelwirkung melden müssen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin und bitten Sie ihn/sie, den entsprechenden Fallbericht auszufüllen und gemäß den in Ihrem Land geltenden Pharmakovigilanz-Anforderungen bei der zuständigen Gesundheitsbehörde einzureichen. Bitte beachten Sie jedoch, dass jeder Patient/jede Patientin solche Fälle direkt dem nationalen Meldesystem melden kann.
Für medizinische Fachkräfte: Falls Sie eine unerwünschte Arzneimittelwirkung melden möchten, die Ihnen bekannt geworden ist, melden Sie diese bitte gemäß den Anforderungen der Pharmakovigilanz-Gesetzgebung Ihrer Gesundheitsbehörde.
ALL_26_1112